Lot Number: Lowest
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Auction Details
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Buyer's Premium
- 32%
Terms & Conditions
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Mit der pers?nlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme via Telekommunikation werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die sinngem?? auch f?r den freih?ndigen Nachverkauf gelten.
2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und f?r Rechnung der Auftraggeber mit Ausnahme der Eigenware, die durch keine in Klammern gesetzten Ziffern gekennzeichnet ist. Mit den Ziffern in der Klammer wird der Besitzer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.
Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zur?ck, so hat er 10% des Sch?tzwertes zzgl. 19% Mehrwertsteuer sowie die entstandenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Abholung an den Versteigerer zu zahlen. Dem Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden ?berhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der ?? 459 ff BGB dar.
Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Auktion und w?hrend der Ausbietung besichtigt und gepr?ft werden. Sie werden so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. F?r M?ngel jeglicher Art, soweit sie nicht ohne weiteres erkennbar sind, wird keine Haftung ?bernommen. Alle Angaben des Versteigerers oder seiner Angestellten ?ber Bezeichnungen, Zuschreibungen, Ma?e, Gewicht, Vollst?ndigkeit usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jegliche Gew?hr und zwar auch dann, wenn diese Angaben im Katalog enthalten sind. Im Zweifel gilt Katalogtext vor Abbildung, es liegt also im eigenen Interesse der K?ufer, die Gegenst?nde vorher zu pr?fen.
4. Weist der K?ufer innerhalb von drei Jahren nach, dass tats?chliche Angaben ?ber den versteigerten Gegen-stand in wesentlichen Punkten unrichtig waren, so ist der Versteigerer ungeachtet des Gew?hrleistungsaus-
schlusses nach Punkt 3. berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers r?ckabzu-
wickeln und dem K?ufer gegen R?ckgabe des versteigerten Gegenstandes den Kaufpreis zu erstatten. Der Ein-
lieferer hat, soweit der Erl?s bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer
f?r die R?ckabwicklung wieder zur Verf?gung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag auf eine Reklamation hin r?ckg?ngig zu machen, so soll der Einlieferer davon unterrichtet werden. Die R?ckab-wicklung soll unterbleiben, wenn der Einlieferer einer R?ckabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung widerspricht und Zweifel bestehen, ob der K?ufer einen durchsetzbaren Anspruch auf R?ckab-wicklung gegen den Einlieferer h?tte. Der K?ufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, sofern er sein Verlangen durchsetzen will.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein h?heres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder diesen verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein h?heres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleich lautenden schriftlichen Geboten erh?lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel dar?ber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ?bersehen oder will der H?chstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zur?ckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten (? 2 Ziffer 4 Verst. V). Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverz?glich, d.h. vor Aufruf der n?chsten Versteigerungs-Nr., zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten vor der Auktion erbringen k?nnen. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames ?bergebot f?hrt nicht zum Erl?schen des vorangegangenen Gebotes.
6. Um die Ausf?hrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, m?ssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Versteigerungs-Nr. erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelm??ig zu erreichen ist. Das Gebot beschr?nkt sich ausschlie?lich auf die angegebene Versteigerungs-Nr. Schriftliche Gebote werden von dem Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ?berbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf der gew?nschten Versteigerungs-Nr. angerufen wird. Dies geschieht nur f?r Objekte mit einem Limit ab 150,00 Euro. Voraussetzung f?r die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige des Bieters, die sp?testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingeht. Telefonisches Bieten setzt voraus, dass das im Katalog angegebene Auktionslimit als Mindestgebot gilt, auch wenn der Bieter zum Zeitpunkt des zu versteigernden Gegenstandes nicht mehr erreichbar ist.
7. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt, auch wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zus?tzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er erh?lt zum Mitbieten eine Bieternummer und ist f?r eventuellen Missbrauch verantwortlich.
Neukunden m?ssen vor Beginn der Auktion ein Bargelddepot oder eine aktuelle Bonit?tsbest?tigung ihrer Bank vorlegen.
8. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Versteigerungs-Nummern zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zur?ckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-
Zuschlag) zu versteigern. Die Versteigerungs-Nr. ist die Nummer, unter der die Gegenst?nde in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.
9. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne R?cksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf ver?u?ert werden. Gebot mit UV-Zuschl?gen sind f?r Bieter 6 Wochen verbindlich, f?r den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit erfolgen.
10. Der Zuschlag erfolgt in Euro. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, und dieser verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegen?ber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den K?ufer ?ber.
11. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag f?llig und setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis und 32% Aufgeld incl. 19% MwSt. und online Geb?hren. MwSt. wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist f?r ausl?ndische Bieter nicht erstattungsf?hig. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Servicepauschale in H?he von 3,5% des Rechnungsbetrages zzgl. MwSt. erhoben, bei Maestro-Karten ausl?ndischer Banken 0,5% zzgl. MwSt.
12. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Ihre H?he richtet sich am Geldmarkt aus und entspricht dem von den Banken jeweils berechneten Zinssatz f?r Dispositionskredite. Bei Zahlung in ausl?ndischer W?hrung gehen ein etwaiger Kursverlust Bankspesen zu Lasten des K?ufers. Entsprechendes gilt f?r Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankengutschrift als Erf?llung anerkannt werden k?nnen. Auch ohne Mahnung haftet der K?ufer bei versp?teter oder verweigerter Zahlung und Abnahme einer zugeschlagenen Sache f?r jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Der Versteigerer kann wahlweise Erf?llung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterf?llung verlangen und, davon unabh?ngig, die Sache auf Kosten des K?ufers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der K?ufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erl?schen, f?r den Ausfall; er hat dagegen auf einen Mehrerl?s keinen Anspruch und wird auch zu einem erneuten Gebot nicht zugelassen.
13. Kaufgelder, Kaufgeldr?ckst?nde sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber einziehen bzw. einklagen.
14. Jeder K?ufer erh?lt nach Bezahlung eine Rechnung, die die Auktionsnummern, Bezeichnungen und Preise einschlie?lich des Aufgeldes und der MwSt. enth?lt. Die Aush?ndigung der Gegenst?nde erfolgt nach geleisteter Zahlung, gegen Vorlage der quittierten Rechnung. K?ufer und Verk?ufer k?nnen nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer den jeweiligen Vertragspartner erfragen. Holt der K?ufer die Gegenst?nde nicht binnen 8 Tagen nach Ende der Versteigerung ab, so erfolgt die Verwahrung ohne jegliche Haftung f?r Verlust und Besch?digung. Verwahrung bzw. Auslagerung, Verpackung, Versicherung und Versand ersteigerter Gegenst?nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des K?ufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandauftr?ge werden nur ausgef?hrt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen ein vom K?ufer unterschriebener Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle ?brigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.
15. M?ndlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann G?ltigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich best?tigt werden.
16. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenst?nden ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
17. W?hrend der Versteigerung ist die Aush?ndigung und der Abtransport von ersteigerten Gegenst?nden nur in dringenden Ausnahmef?llen nach vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers zul?ssig.
18. Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie allen Nebenr?umen geschieht auf eigene Gefahr. F?r Sach- und Personensch?den jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht.
19. Erf?llungsort f?r beide Teile ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der K?ufer Vollkaufmann, eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ein ?ffentlich rechtliches Sonderverm?gen ist oder der K?ufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetztes ?ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes ?ber den Abschluss von internationalen Kaufvertr?gen ?ber bewegliche Sachen.
20. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten bzw. enthaltenen Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsb?rgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ?ber Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken erwerben (?? 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Einlieferer bieten diese Gegenst?nde nur unter o.g. Voraussetzungen an, das Auktionshaus Reiner Dannenberg und seine Versteigerer geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab.
21. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die G?ltigkeit der ?brigen davon unber?hrt.
Auktionshaus Dannenberg GmbH & Co KG, 10709 Berlin, Seesenerstr. 8-9
Inhaber: Alexander und Robert Ernst VerwaltungsGmbH vetr. durch Alexander und Robert Ernst
Auktionshaus Dannenberg GmbH & Co. KG, Steuer-Nr. 30/094/05986, HRA46011
Bankverbindung: Berliner Volksbank, Kto.-Nr. 541 238 3003 (BLZ 100 900 00) Stand 01/2012
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